Auswirkung der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Die Bundesregierung hat ihren Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes (ErbStRG) vorgelegt. Darin werden die unterschiedlichen Vermögensarten bezüglich ihrer Bewertung gleich behandelt und grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert angesetzt. Gleichzeitig sollen jedoch zahlreiche neue Steuerbegünstigungen für Erben in Steuerklasse I eingebaut werden. Die Kleine Anfrage erkundigt sich nach den Be- und Entlastungswirkungen der Reform.
