CO2-Preise nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde Anfang dieses Jahres eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Mieter*innen müssen dabei die neuen CO2-Preise auf fossile Brennstoffe über die Heizkostenrechnung tragen, gleichwohl sie keinen Einfluss auf die Energieeffizienz der Gebäudehülle oder die Heizungsart ihrer Wohnung haben - im Gegensatz zu den Vermieter*innen. Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung sollen daher letztere tragen.