Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) folgt dem Grundsatz ‚Glei-cher Lohn für gleiche Arbeit'. Zwei im Gesetz enthaltene Ausnahmeoptionen von dieser Regel laufen diesem Grundsatz zuwider und sollen daher gestrichen werden.
