Rüstungsexporte von Kleinen und Leichten Waffen
Die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen bedarf der Genehmigung der Bundesregierung. In ihrem Rüstungsexportbericht weist die Bundesregierung den Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen aus,
allerdings bilden Kleinwaffen nach dt. Recht keine eigene Kategorie. Die Aufbereitung der Zahlen im Rüstungsexportbericht lassen bestimmte Bereiche der Exporte von Kleinen Waffen, aber auch von Leichten Waffen unterbelichtet.
