Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht
Für die 16. Wahlperiode wird die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 übernommen.(Interfraktioneller Antrag)
Für die 16. Wahlperiode wird die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 übernommen.(Interfraktioneller Antrag)