Entwicklungen beim Steuervollzug
Der Bund unterstützt die Länder bei dem Ziel der Sicherstellung eines gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat u. a. die Aufgabe, mit dem Instrument der Außenprüfung die gesetzeskonforme Steuerfestsetzung zu stärken. Die KA schließt an die KA 19/13748 an. Es werden neue Zahlen und Daten zur Umsetzung des Steuervollzugs, zu Mehreinnahmen durch Außenprüfungen sowie zur personellen Ausstattung der Finanzbehörden erfragt.