Einfluss des Bundesministeriums der Finanzen auf Verordnungen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Auch mit der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 20/3908 hat sich nicht klären lassen, warum das Bundesfinanzministerium bei der Pflegepersonalbedarfsermittlung beteiligt wird. Es liegt ein Gesetzentwurf zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor. Nach diesem Gesetz erhält das Bundesgesundheitsministerium eine Ermächtigung, eine Verordnung zu erlassen, in der die wesentlichen Punkte geregelt werden. Bei dem Erlass dieser Verordnung hat das Finanzministerium allerdings eine Veto-Position.