Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen – Aufarbeitung vorantreiben
Als eine letzte große Opfergruppe haben die ca. 300.000 Ermordeten der "NS-Euthanasie" noch keine Anerkennung durch den Bundestag als Verfolgte erhalten und auch den ca. 400.000 Opfer von Zwangssterilisationen durch NS-Unrecht ist bisher keine vollständige Gerechtigkeit widerfahren. Die Aufarbeitung dieser zentral geplanten, aber vielfach dezentral ausgeführten Verbrechen benötigt stärkeres finanzielles und auch kulturpolitisches Engagement