Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Kommunen soll sichergestellt werden, dass den Kommunen durch die Gesetzgebung des Bundes nicht weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, ohne dass die Kommunen die Möglichkeit haben, bereits im Gesetzgebungsverfahren verbindlich mitzuwirken.
