Studien und Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 20. Wahlperiode
Externe Expertisen dienen dazu, der Bundesregierung neben Erkenntnisgewinn Handlungsoptionen auf gesellschaftliche Problemlagen zu überprüfen bzw. zu entwickeln. Für diese zahlreichen externen Expertisen werden Haushaltsmittel in nicht geringem Umfang aufgebracht. Nicht alle Ergebnisse werden dabei veröffentlicht. Daher ist es von öffentlichem Interesse, welche Studien und Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben werden, welche Kosten damit verbunden sind und wer mit der Erarbeitung befasst war.