Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten
Die Fragesteller wollen sich mit der Anfrage ein Bild darüber machen, ob die gegenwärtige Höhe des Mindestlohns der gesetzlichen Zielstellung, einen „angemessenen Mindestschutz“ zu erreichen, entspricht. Das setzt voraus, dass er bei Vollzeitarbeit für Single-Haushalte mit und ohne Kinder ausreicht, um einen ergänzenden Hartz IV-Bezug zu vermeiden.