Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Mit der Änderung von Planungsrecht für Eisenbahnen und Straßen sollen Verfahren verkürzt werden. Diese Regelungen sind bei der Eisenbahn-Planung sinnvoll, die Schiene muss Vorrang haben bei der Verkehrsplanung. Für den Straßenbau lehnen wir diese ab, weil sie auch Ausbauten ohne Planfeststellung möglich machen sollen. Den Wegfall des Kostendrittels bei Eisenbahnkreuzungen begrüßen wir - das ist eine mehrfach von uns erhobene Forderung, die immer wieder abgeleht wurde.