Altersversorgung der wissenschaftlich-technischen Intelligenz der DDR generell sowie speziell im vormaligen VEB Carl Zeiss Jena
Die wissenschaftlich-technische Intelligenz der DDR verfügte über eine zusätzliche Altersversorgung. Diese wird in der Bundesrepublik nur anerkannt, wenn die Betriebe, in denen die Betroffenen gearbeitet haben, nicht bereits bis zum 30. Juni 1990 in eine GmbH oder ein anderes privatwirtschaftliches Institut umgewandelt worden waren. Massenhaft betroffen von dieser Stichtagsregelung ist die Belegschaft des vormaligen VEB Carl Zeiss Jena.