Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)
Durch die Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments erwachsen für Schuldnerberatungsdienste neue Aufgaben und auch ein erweiterter Personenkreis für die Inanspruchnahme dieser Leistung, die bisher durch Schuldnerberatungen nicht wahrgenommen werden. Insbesondere die Finanzierung wird bisher nicht ausreichend gedeckt sondern soll allein durch die Bundesländer getragen werden. Unser Vorschlag verbessert den unzureichenden Entwurf der Bundesregierung.
