Stasi-Unterlagen-Gesetz
Auch wir sind gegen einen Schlußstrich. Die Aufarbeitung soll weitergehen. Die Verlängerung der Überprüfungen für bestimmte Personengruppen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst verstößt gegen den Willen des Gesetzgebers und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wird von uns deshalb abgelehnt.