Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Sozialgerichtsprozesse im Zuge der Hartz-IV-Reform verursachen beim Bund Kosten Millionenhöhe. In 2006 fielen bis April 2,86 Millionen Euro Gerichts- und ähnliche Kosten an, In 2005 waren es insgesamt 3,06 Millionen Euro. DIE LINKE. hatte die Bundesregierung nach den Kosten für Sozialgerichtsverfahren (inkl. weiterer Kosten wie z. B. Prozesskostenbeihilfen) gefragt, die durch Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes im Rahmen der Hartz-IV-Reformen verursacht wurden.
