Umbuchung von Eingliederungsleistungen in Verwaltungskosten
Der Bund muss die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende tragen. Er hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Titel für Verwaltungskosten und den Titel für die Erbringungen von Eingliederungsleistungen für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Die Deckung darf nur vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hergestellt werden, die Umschichtung muss dort von den Kommunen beantragt werden. Wir wollen wissen, wie viele Kommunen davon erfolgreich Gebrauch gemacht haben.