Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen zukunftsfähig machen
Der Regierungsentwurf des Strukturstärkungsgesetzes sieht vor, dass bis zum Jahr 2038 insgesamt 40 Mrd. Euro aus dem Bundesetat für Finanzhilfen des Bundes an die Länder (14 Mrd.) und für Investitionen des Bundes in die Kohleregionen (26 Mrd.) bereitgestellt werden sollen. Dies geschieht unter Konditionen. Diese sollen dahingehend erweitert bzw. verändert werden, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei der Nutzung der Mittel stärker berücksichtigt sowie Kumpel und Kommunen besser unterstützt werden.