Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden
Um die guten Ziele des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu erreichen, muss an einígen Stellen nachgebessert werden: Die Ausnahmen vom Werkvertrags- und Leiharbeitsverbot sind enger zu fassen, die Mindestbesichtigungsquote der Arbeitsschutzbehörden zu verdoppeln und die Unterbringungsbedingungen anders zu regeln. V.a. muss ein Kostendeckel eingezogen werden. Auch die private Arbeitsvermittlung und Arbeitsanwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland ist zu regulieren, um Ausbeutung zu verhindern.