Regelung für Lebens- und Rentenversicherungen in Reichsmark, die teilungsbedingt im Osten Deutschlands nicht in Anspruch genommen wurden
Bis heute haben Ostdeutsche nicht die Möglichkeit, in Reichsmark abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen in Anspruch zu nehmen. Eine im Einigungsvertrag angekündigte Abschlussgesetzgebung steht noch aus.
