Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2009 (Stiftung für das Sorbische Volk)
Hier: Einzelplan 04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Der Bund hat nach wie vor eine Verantwortung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und zum Erhalt der wenigen sorbischen Kultureinrichtungen, die jede für sich ein Unikat darstellt. Deshalb plädieren wir für eine Erhöhung des Bundeszuschusses um weitere 303.000 Euro.
