Rentenrechtliche Anerkennung für die Pflege von Impfgeschädigten in der DDR
Eltern, die in der DDR ein impfgeschädigtes Kind gepflegt haben, erhielten eine Entschädigung. Diese sollte u.a. einer Minderung des Rentenanspruches entgegenwirken. Diese Regelung gilt heute nicht mehr, so dass Betroffene, vor allem Frauen, in Altersarmut leben bzw. davon bedroht sind.
