Sicherstellung und Auswertung von Smartphones in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Beim Grenzübertritt werden Asylsuchenden von der Bundespolizei Datenträger, insbesondere Smartphones, abgenommen um sie gegebenenfalls in einem späteren Ermittlungsverfahren nutzen zu können. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, die damit auch von wichtigen Informationen abgeschnitten werden. Wir wollen von der Bundesregierung das Ausmaß dieser Praxis erfahren und wie sie diese Grundrechtseingriffe rechtfertigt.