Änderungsantrag zum Haushaltsplan - (Steuerkonzept)
hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, die Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften und die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer. Die Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken wird ausgebaut.