Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist die Bestandsaufnahme der Lärmbelastung an Hauptverkehrswegen und in Ballungsräumen, die bis Sommer 2007 abgeschlossen sein musste. Bis Sommer 2008 sind darauf aufbauend Aktionspläne zur Lärmminderung aufzustellen. Fristgerecht lagen kaum Lärmkarten vor, weswegen nach dem Umsetzungsstand sowie Konsequenzen und Tätigkeiten des Bundes gefragt wird.