Nicht-/Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Einige Kommunen, wie z.B. Kassel, planen, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern aufgrund der hohen Inflation zusätzliche Heizkostenzuschüsse zu gewähren. Unklar ist, ob diese auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angerechnet werden oder ob es möglich ist, diese Zuschüsse vor der Anrechnung zu schützen. Die Kleine Anfrage erfragt Stand und Haltung der Bundesregierung dazu, insbesondere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.