Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR
Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absoviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Diese Zeiten wurden dennoch rentenwirksam, was aber nur übergangsweise maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung schaffen, die diese Zeiten als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.