Keine Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Älteren in den neuen Bundesländern bei der Überleitung von DDR-Alterssicherungen
Die Überleitung der Alterssicherungen der DDR in das bundesdeutsche Recht 1991 war auch mit Regelungen verbunden, die zu Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen und in der Folge zu schwierigen sozialen Situationen führten. Es geht die Forderung an die Bundesregierung, Überführungslücken zu schließen, bisher nicht überführte Ansprüche anzuerkennen und auf willkürliche Eingriffe in die Rentenformel zu verzichten.