Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige einführen
Die geforderte Verfassungsänderung trägt dem demokratischen Grundsatz Rechnung, dass niemand für längere Zeit von den Bürgerrechten und den politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden darf. Die Mehrheit der europäischen Länder erkennt Drittstaatsangehörigen ein Wahlrecht auf lokaler Ebene zu. Langfristig ist auch das allgemeine aktive und passive Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene einzuführen, um vollständige Partizipation an demokratischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.