Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Kürzung der Gleitzone
Durch die Änderung werden die Gleitzone und damit der reduzierte Höchstwert an Entgeltpunkten, die Kürzung des Zuschlags an Entgeltpunkten um 12,5 Prozent sowie die Beschränkung auf 420 Monate mit Grundrentenbewertungszeiten aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die im Gesetzentwurf eingeführte Gleitzone ab 33 Jahren Grundrentenzeiten ist als Absenkung der Wartezeit zu begrüßen, wird aber durch die übermäßige Begrenzung der jeweiligen Höchstwerte konterkariert und verkompliziert.