Folgen der gescheiterten Privatisierung des Aufbau-Verlages
Der Bundesgerichtshof hat rechtskräftig entschieden, dass die Treuhandgesellschaft nie Eigentümerin des Aufbau-Verlages war und ihn demzufolge auch nicht hätte veräußern dürfen. Damit ist die 1991 erfolgte Übertragung des Verlages an die BFL-Beteiligungsgesellschaft und drei weitere Investoren unrechtmäßig. Wir fragen die Bundesregierung, in deren Auftrag die Treuhandgesellschaft handelte, nach Verantwortlichkeiten und juristischen Folgen des gescheiterten Verkaufs.
