Stellungnahme zur Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Ergänzung Art. 136 AEUV)
Das EU-Primärrecht soll geändert werden, um den Beschluss eines Stabilisierungsmechanis-mus durch Vereinbarung der Euro-Staaten ohne effektive Parlamentsbeteiligung zu ermögli-chen. Das soll mittels einer Stellungnahme des Bundestags aus verfassungs- und europa-rechtlichen Gründen verhindert werden.