Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Untergrenze
Durch die Änderung wird die Schwelle, wann aus Grundrentenzeiten auch Grundrentenbe-wertungszeiten werden und damit ein Grundrentenzuschlag (Verdopplung der Entgeltpunkte) stattfindet, abgesenkt. Die Schwelle von monatlich 0,025 Entgeltpunkten wird auf 0,017 Entgeltpunkte reduziert. Somit wirkt der Zuschlag schon ab einem rentenversicherten Monatsbruttolohn von 689,37 Euro statt erst bei 1013,78 Euro.
