Änderungsantrag zum Haushaltsplan - (Kinderzuschlag)
hier: Einzelplan 17 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Kinderzuschlag ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung als Instrument zur Verhinderung von Kinderarmut völlig ungeeignet. Notwendig wäre neben einer deutlichen Leistungsausweitung eine Verbreiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.
