Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilen wie militärischen Verwendungszweck (Dual-use-Güter) seit 2006
Dual-Use-Güter spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern. Die Bundesregierung genehmigt jährlich Dual-Use-Güter-Exporte im Wert von mehreren Milliarden und trägt so zur Weiterverbreitung deutscher Rüstungstechnologie bei. Die Öffentlichkeit wurde bislang nicht darüber informiert. Im Zuge der Europäisierung sollen diese Exporte in Zukunft sogar noch erleichtert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu umfassend zu berichten.
