Abrechung von Kontrastmitteln
Das Recherchenetzwerk NDR, WDR und SZ haben herausgefunden, dass sich Radiolog*innen durch die Abrechnung von Kontrastmitteln hohe Zusatzgewinnen generieren. Das scheint legal zu sein, da eine Gessetzeslücke existiert. Anstößig ist diese Praxis allemal, denn sie setzt Anreize, mehr Kontrastmittel einzusetzen als nötig und sie schädigt das Solidarsystem mit geschätzten 200. Mio Euro pro Jahr. Wir fragen nach vorhandenen Daten und rechtlichen Einschätzungen sowie Konsequenzen der Bundesregierung.