Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bundesweit einheitliche Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, für angemessenen Wohnraum und für die angemessene Erstattung von Aufwendungen für Wohnkosten für Arbeitslosengeld II-Beziehende zu formulieren. Damit sollen erzwungene Umzüge zur Senkung der Wohnkosten vermieden, die soziale Entmischung in den Wohngebieten verhindert sowie Betroffenen ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden.