Gesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (NAG) vorlegen
Das NAG soll behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen, um Gleichstellung und Chancengerechtigkeit, Vereinheitlichung des Behindertenrechts, Bedarfsdeckung sowie Stärkung selbstbestimmter Teilhabe behinderter Menschen am Gemeinschaftsleben zu erreichen.