Arbeitsschutzbedingungen entsandter Beschäftigter in Deutschland
Entsandte Beschäftigte unterliegen dem deutschen Arbeitsschutzrecht. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass in Rechtssetzung, Überwachung und Kontrolle einige Defizite bestehen. Dies ist mit Blick auf die besondere Vulnerabilität dieser Beschäftigtengruppe nicht akzeptabel. Details hierzu sollen abgefragt werden.