Rückwirkende Einbeziehung der DDR-Altübersiedlerinnen und -übersiedler in die Gesetzgebung zur Rentenüberleitung
Seit 1993 werden aus der DDR Geflüchtete rentenrechtlich nicht mehr so behandelt, als hätten sie in Westdeutschland gearbeitet wie es ihnen nach dem Grenzübertritt versprochen wurde. Stattdessen wurden sie in einem intransparenten und bis heute schleierhaften Gesetzgebungsverfahren wieder zu DDR-Bürgern mit entsprechenden Renteneinbußen gemacht. Die Große Anfrage will die Hintergründe des damaligen Rentenunrechts aufklären und unterstützt die Betroffenen in einem aktuellen Petitionsverfahren.