Umsetzung des Folterverbots
Folter ist nach internationalem Recht verboten. Doch zu den europäischen Staaten, deren Geheimdienste mit den Diensten aus Folterstaaten kooperieren, gehört laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch auch die Bundesrepublik. Human Rights Watch beklagt, dass aufgrund schwacher Regeln für den Einsatz solcher Informationen diese auch in gerichtliche Verfahren einfließen..