Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
2019 urteilt der EuGH, dass die Unionsstaaten AG verpflichten müssen, die von einem jeden AN geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und einzuhaltende Ruhezeiten, die ohne Erfassung nicht gewahrt werden können. Fünf Jahre nach diesem Urteil gibt es in Deutschland immer noch kein Gesetz, das die Erfassungspflicht regelt. Mit der vorliegenden Anfrage soll der Stand der Umsetzung erfragt werden.