Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern
Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hängt in erheblichem Maße davon ab, dass dessen Einhaltung in ausreichendem Umfang kontrolliert wird. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Für eine wirksame Kontrolle muss die FKS mit ausreichend Personal und technischen Mitteln ausgestattet sein. Hier signalisiert u.a. der Bundesrechnungshof gravierenden Handlungsbedarf. Die KA zielt auf Informationen hierzu.