Erstattungen der ostdeutschen Länder für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR
Die ostdeutschen Länder müssen jedes Jahr mehr Geld für die Renten aus DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bezahlen. Schon jetzt zahlen sie mit fast 3 Mrd. Euro jährlich mehr als die Hälfte dieser Kosten, der Bund zahlt den Rest. 2020 müssen die Länder wieder 108 Mio. Euro mehr bezahlen. Mit der Anfrage sollen die genauen Belastungen der einzelnen Ost-Länder, Modellrechnungen für die Zukunft sowie die Möglichkeit eines höheren Bundesanteils erfragt werden.