Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung –19/4725, 19/5588– Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG)
DIE LINKE will mit diesem Änderungsantrag weitere Verbesserungen am Teilhabechancengesetz erreichen: 1) Zugang soll nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit mög-lich sein, jedoch bei Vorrang von Weiterbildung; 2) Zuschlag nicht nur nach Mindest-, sondern nach Tariflohn; 3) Freiwilligkeit vorausgesetzt und 4) volle Sozialversicherung (auch Arbeitslosenversicherung).
