Prüfung und Konsequenzen möglicher Pflichtverletzungen von Beamten im Ruhestand
Das Disziplinarrecht ermöglicht es auch, schon im Ruhestand befindliche Beamte zu sanktionieren. Dies gilt insbesondere bei staats- und verfassungsfeindlichen Handlungen. Mit der Anfrage soll hier vor allem ein Überblick hergestellt werden, wie viele und welche Konstellationen dies überhaupt betrifft.