Leerstellen in der betrieblichen Mitbestimmung
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten vor. Das führt dazu, dass Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes in deutschen Betrieben der Seeschifffahrt, Luftfahrt, in Tendenzbetrieben und Religionsgemeinschaften eingeschränkt oder gar keine Anwendung finden. Die Bundesregierung soll nach Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Mitbestimmung befragt werden.