Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß der Haushaltsordnung zur Genehmigung der Wirtschaftspläne sowie zur Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnungen ein Gremium ein, das aus neuen Mitgliedern besteht.
(Interfraktioneller Antrag)