Zuordnung von Straftaten aus dem Spektrum der „Corona-Proteste“
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage hervorgeht, werden die meisten im Zusammenhang mit den "Corona-Protesten" begangenen Straftaten statistisch dem Bereich "PMK - nicht zuzuordnen" zugerechnet. Dabei liegt eine rechte Tatmotivation häufig auf der Hand, wie schon bei Straftaten der "Reichsbürger". Wir fragen nach detaillierten Informationen und fachlichen Gründen für diese Einordnung.
