Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften
Aktuell gibt es eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung eines Grundstücks zwischen Eheleuten und Menschen in einer eingetragenen Partnerschaft. Nicht-verheiratete Paare müssen in der identischen Situation, auch im Falle einer Trennung, Grunderwerbsteuer zahlen. Wir wollen fragen, wie viele Personen davon betroffen sind und welche Auswirkung auf Steuereinnahmen dies hat.
