Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung in der Rente, in die alle - auch Selbstständige, Beamt:innen und Freiberufler:innen mit ihrem Erwerbseinkommen einzahlen sollen - sollen in einem ersten symbolischen Schritt die Abgeordneten des Bundestages in die Rentenversicherung einbezogen werden, denn diese entscheiden über die Höhe der Rente von 21,4 Millionen Rentner:innen. Damit die gesamte Abgeordnetendiät verbeitragt wird, muss die Beitragsbemessungsgrenze verdoppelt werden.
